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AGB – B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen F&F Consulting GmbH, Geschäftsführerin Patrycja Jaroszewski-Sladek, HR: AG Hannover HRB 223927, Haeckelstr. 11, 30173 Hannover, (nachfolgend: “F&F Consulting GmbH”) gegenüber Unternehmern.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der F&F Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die F&F Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die F&F Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die F&F Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

§ 2 Leistungen der F&F Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) Die F&F Consulting GmbH bietet ihren Kunden die Erbringung von Coaching- und Beratungsdienstleistungen in dem Bereich Beratung zu Ernährung und Gesundheit an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die F&F Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs. 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die F&F Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch  der F&F Consulting GmbH unberührt.   

(3) In Bezug auf die von der F&F Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die F&F Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist die F&F Consulting GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei.Die F&F Consulting GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.   

(4) Die F&F Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.   

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen der F&F Consulting GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch der F&F Consulting GmbH unberührt. 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen der F&F Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.   

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von der F&F Consulting GmbH, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen 

(1) Die Preise, die von der F&F Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen der F&F Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der F&F Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der F&F Consulting GmbH ist anders lautend. Eine der F&F Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.  

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der F&F Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.  

(4) Die F&F Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).  

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die F&F Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit 

(1) Der Vertrag zwischen der F&F Consulting GmbH und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist  ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen der F&F Consulting GmbH und dem Kunden nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen Monat und ist anschließend monatlich mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines jeden monatlichen Leistungszeitraumes kündbar. Im Rahmen der Verlängerung ist der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang geschuldet.   

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die F&F Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der F&F Consulting GmbH eingegangen ist. 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die F&F Consulting GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der F&F Consulting GmbH in Verzug, ist die F&F Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die F&F Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.    

§ 7 Erfüllung 

(1) Die F&F Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die F&F Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.   

(2) Ist die F&F Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der F&F Consulting GmbH unberührt.     

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns F&F Consulting GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt

§ 9 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht im Fernabsatz kein Widerrufsrecht zu. Die F&F Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage. 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Vergütung steht Ihnen vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Nutzungsrecht an unseren Kursmaterialien (Mitgliederbereich, Videos, eBooks, PDF, Live-Calls etc.) zu. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe der Arbeitsmaterialien an Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Wir haben an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf unseren Webseiten und innerhalb der Coachings veröffentlicht und verwendet werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet und wird bei Verstoß von uns zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

(3) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(4) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Außerdem behalten wir uns in dem Fall das Recht vor, dem Kunden die Zugriffsrechte zu entziehen.

(5) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(6) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(7) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

(8) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Die F&F Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die F&F Consulting GmbH nur   

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die F&F Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.  

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die F&F Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.   

(2) Sofern die F&F Consulting GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 13 Schlussbestimmungen  

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der F&F Consulting GmbH maßgebend. 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der F&F Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der F&F Consulting GmbH und dem Kunden ist der Sitz der F&F Consulting GmbH (derzeit Hannover).  

 

AGB Stand: 30.08.2023 © Vervielfältigung verboten

Anhang

SEPA

F&F Consulting GmbH, GF Patrycja Jaroszewski, Haeckelstr. 11, 30173 Hannover, und ihre Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto    

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die F&F Consulting GmbH, GF Patrycja Jaroszewski, Haeckelstr. 11, 30173 Hannover, und ihre Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.   

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

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Unterschrift des Kontoinhabers

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